E171 — Titandioxid
Auch bezeichnet als: TiO₂ · CI 77891
Titandioxid ist der klarste Fall dieser Liste: Die EFSA kam 2021 zu dem Schluss, dass es als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher gelten kann, und die EU hat es verboten. Wer es heute auf einem Lebensmitteletikett in Europa findet, sollte stutzig werden.
Auf einen Blick
- E-Nummer
- E171
- Klasse
- Farbstoff (Weißmacher)
- Herkunft
- Mineralisches Pigment, aus Titanerzen gewonnen
- EU-Status
- Als Lebensmittelzusatzstoff seit 2022 verboten
- Duldbare Tagesdosis
- Keiner — die EFSA konnte keinen sicheren Wert festlegen
- Typisch enthalten in
- Früher: Kaugummi, Zuckerguss, Soßen, Süßwaren, Nahrungsergänzung. Weiterhin in Arzneimitteln und Nicht-EU-Produkten
Was es tatsächlich ist
Titandioxid ist ein leuchtend weißes mineralisches Pigment — derselbe Stoff, der in Wandfarbe, Sonnencreme und Papier steckt. In Lebensmitteln diente es ausschließlich der Optik: Zuckerguss deckend machen, Kaugummidragees strahlend halten, Soßen und Dressings aufhellen.
Es hat keinerlei konservierende, nährstoffliche oder texturgebende Funktion. Sein einziger Zweck war, Lebensmittel weißer aussehen zu lassen — ein Punkt, den man bei der Bewertung des Verbots im Kopf behalten sollte.
Warum es verboten wurde
Lebensmittelqualität-E171 enthält einen Anteil nanoskaliger Partikel. Im Mai 2021 veröffentlichte die EFSA eine Neubewertung mit dem Schluss, dass ein Verdacht auf Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden kann — also die Möglichkeit, dass die Partikel das Erbgut schädigen. Entscheidend: Die EFSA konnte keinen ADI-Wert festlegen, weil sie keine Menge als sicher identifizieren konnte.
Die EU-Kommission setzte das mit der Verordnung (EU) 2022/63 um, die am 7. Februar 2022 in Kraft trat und E171 von der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe strich. Eine sechsmonatige Übergangsfrist erlaubte den Abverkauf vorhandener Ware, seit dem 7. August 2022 darf Lebensmittel mit E171 in der EU weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden.
Wo man ihm noch begegnet
In Arzneimitteln bleibt Titandioxid als Farbstoff zugelassen und wird dort vor allem in Tablettenüberzügen eingesetzt. Die Kommission behielt es für diesen Zweck auf der Liste, während Alternativen geprüft werden — gerade weil die Umformulierung Tausender Medikamente eigene Risiken birgt.
Außerhalb der EU ist es in Lebensmitteln vielerorts weiter erlaubt, unter anderem in den USA. Importierte Süßwaren, Nahrungsergänzungsmittel und online bestellte Produkte können es also nach wie vor enthalten — teils als „titanium dioxide“ oder „CI 77891“ statt als E171 deklariert.
So bewertet Frela ihn
Frela bewertet E171 als hohes Risiko. Es ist einer der wenigen Zusatzstoffe, bei dem die Bewertung keine Ermessensfrage ist: Die EU hat die Zulassung entzogen, weil sich kein sicherer Wert bestimmen ließ.
Wenn Frela E171 in einem in Europa gekauften Produkt anzeigt, sind Import, ein veralteter Datenbankeintrag oder ein Nahrungsergänzungsmittel unter anderen Regeln die wahrscheinlichsten Erklärungen. Ein Blick auf die tatsächliche Verpackung lohnt sich, bevor man von einem Verstoß ausgeht.
Häufige Fragen
Ich habe E171 in etwas gefunden, das ich kürzlich gekauft habe. Ist das illegal?
In der EU darf Lebensmittel mit E171 seit August 2022 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es kann sich um einen Import handeln, um ein Produkt unter Nicht-Lebensmittelrecht wie ein Nahrungsergänzungsmittel, oder um einen Datenbankeintrag von vor dem Verbot. Der schnellste Weg zur Klärung ist die echte Verpackung.
Ist das Titandioxid in meinem Medikament ein Problem?
Diese Verwendung ist in der EU weiterhin zugelassen und wird getrennt vom Lebensmittelrecht geregelt. Setzen Sie verschriebene Medikamente nicht wegen eines Zusatzstoffs ab — das ist eine Frage an Apotheke oder Arztpraxis, nicht an eine Lebensmittel-App.
Ist es überall verboten?
Nein. Das Verbot ist eine EU-Maßnahme. Mehrere große Märkte, darunter die USA, erlauben es in Lebensmitteln weiterhin, auch wenn einige es seither überprüft haben.
Quellen
- EFSA — Sicherheitsbewertung von Titandioxid (E171) als Lebensmittelzusatzstoff (2021)
- Verordnung (EU) 2022/63 — Entzug der Zulassung von E171
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