E407 — Carrageen
Auch bezeichnet als: Carrageenan · Irisch Moos
Carrageen stammt aus Algen und wird seit Jahrhunderten gegessen. Die wissenschaftliche Debatte dreht sich aber um eine Unterscheidung, die in der Berichterstattung fast immer fehlt: lebensmitteltaugliches Carrageen gegenüber seiner abgebauten, niedermolekularen Form. Die EFSA behielt 2018 den ADI bei und räumte zugleich ein, diese Frage nicht abschließend klären zu können.
Auf einen Blick
- E-Nummer
- E407
- Klasse
- Verdickungsmittel, Geliermittel, Stabilisator
- Herkunft
- Aus Rotalgen gewonnen
- EU-Status
- Zugelassen; in Säuglingsanfangsnahrung in der EU nicht erlaubt
- Duldbare Tagesdosis
- 75 mg pro kg Körpergewicht und Tag (EFSA, 2018)
- Typisch enthalten in
- Pflanzendrinks, Sahne, Kakaogetränke, Schmelzkäse, Aufschnitt, Desserts
Was es tatsächlich ist
Carrageen ist eine Familie von Polysacchariden aus Rotalgen, traditionell aus Irisch Moos. In Irland setzt man damit Milchspeisen, lange bevor es eine E-Nummer gab.
Industriell ist es beliebt, weil es mit Milcheiweiß interagiert: Es hält Kakao im Schokodrink in Schwebe und verhindert, dass Pflanzendrinks sich absetzen — schon in sehr geringer Konzentration.
Die Unterscheidung, auf die es ankommt
Zwei verwandte Stoffe werden ständig verwechselt. Lebensmitteltaugliches Carrageen ist ein hochmolekulares Polysaccharid, das weitgehend nicht aufgenommen wird. Abgebautes Carrageen, auch Poligeenan genannt, entsteht durch scharfe Säurebehandlung, hat eine viel geringere Molekülmasse und ist als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen. Poligeenan ist der Stoff, der in den von Kritikern meistzitierten Tierstudien Darmentzündungen und Läsionen auslöste.
Offen ist die Frage, ob lebensmitteltaugliches Carrageen genug niedermolekulares Material enthält oder bei der Verdauung bildet, um relevant zu sein. Genau das konnte die EFSA bisher nicht abschließen.
Wo die Behörden stehen
Die EFSA bewertete Carrageen 2018 neu. Sie behielt einen ADI von 75 mg pro kg Körpergewicht bei, bezeichnete ihn aber als vorläufig, benannte Datenlücken und empfahl eine Spezifikation, die den niedermolekularen Anteil begrenzt. Zudem wies sie darauf hin, dass die Aufnahme bei Säuglingen und Kleinkindern nahe an den Grenzwert kommen kann.
In Säuglingsanfangsnahrung ist Carrageen in der EU nicht zugelassen — eine Beschränkung, die Vorsicht gegenüber den jüngsten Konsumenten ausdrückt, nicht einen Nachweis von Schäden bei Erwachsenen.
So bewertet Frela ihn
Frela bewertet E407 als mittleres Risiko. Das spiegelt eine tatsächlich offene wissenschaftliche Frage wider, keine gesicherte Erkenntnis in die eine oder andere Richtung.
Carrageen steckt in vielen ansonsten vernünftigen Produkten — besonders in ungesüßten Pflanzendrinks. Es ist damit einer der Zusatzstoffe, die am ehesten den Score von etwas drücken, das man nicht für Junkfood halten würde. Die Aufschlüsselung nennt immer den verantwortlichen Zusatzstoff, sodass Sie selbst entscheiden können, ob Sie die Gewichtung teilen.
Häufige Fragen
Sollte ich Carrageen im Hafer- oder Sojadrink meiden?
Das hängt davon ab, wie Sie eine offene Frage gewichten. Viele Marken sind auf Gellan oder auf Rezepturen zum Schütteln umgestiegen, Alternativen sind also leicht zu finden.
Ist es dasselbe Carrageen wie in den beunruhigenden Studien?
Meist nicht. Die meisten dieser Studien verwendeten abgebautes Carrageen (Poligeenan), das als Zusatzstoff nicht zugelassen ist. Ob sich lebensmitteltaugliches Material ähnlich verhält, ist die eigentliche offene Frage.
Ist „aus Algen“ gleichbedeutend mit „unbedenklich“?
Nein, und das sei ausdrücklich gesagt: Die natürliche Herkunft sagt nichts über die physiologische Wirkung aus. Frela bewertet nach Evidenz, nicht nach Herkunft.
Quellen
- EFSA — Neubewertung von Carrageen (E407) und verarbeiteter Euchema-Alge (E407a) (2018)
- Verordnung (EU) Nr. 231/2012 — Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe
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